Accusationis institutae vel futurae metu alienationem seu promissionem factam rescindi postulantis improbum desiderium est.
von ariana.p am 12.07.2018
Das Begehren desjenigen, der eine durch Furcht vor einer erhobenen oder zu erwartenden Anklage vorgenommene Veräußerung oder gegebene Zusage rückgängig zu machen verlangt, ist unzulässig.
von marleene.v am 26.11.2018
Es ist unrechtmäßig, die Rückgängigmachung einer Übertragung oder Zusage zu fordern, die aus Furcht vor gegenwärtigen oder zukünftigen Strafanzeigen getätigt wurde.