Accusationis institutae vel futurae metu alienationem seu promissionem factam rescindi postulantis improbum desiderium est.
von marleene.v am 26.11.2018
Es ist unrechtmäßig, die Rückgängigmachung einer Übertragung oder Zusage zu fordern, die aus Furcht vor gegenwärtigen oder zukünftigen Strafanzeigen getätigt wurde.