Metum non iactationibus tantum vel contestationibus, sed atrocitate facti probari convenit.
von emilio.i am 19.12.2014
Angst sollte nicht nur durch Worte und Behauptungen, sondern durch die Grausamkeit der tatsächlichen Tat bewiesen werden.
von emmi848 am 03.11.2019
Die Furcht soll nicht durch bloße Prahlereien oder Erklärungen, sondern durch die Grausamkeit der Tat bewiesen werden.