Cum te domus et horti venditionem fecisse sub spe recipiendi, quod de frumento feceras, instrumentum vel timore, ne ad civilia munera nominareris, proponas et rescindi venditionem veluti metus causa factam desideres, intellegis ad ratum non habendum contractum metum huiusmodi prodesse non posse.
von constantin.9877 am 26.05.2016
Sie erklären, dass Sie Ihr Haus und Garten verkauft haben, in der Hoffnung, Ihre Investitionen in Getreide und Ausrüstung zu amortisieren, angeblich aus Angst, zu zivilen Aufgaben ernannt zu werden, und nun möchten Sie den Verkauf unter Berufung auf Zwang rückgängig machen. Sie sollten jedoch verstehen, dass diese Art von Angst nicht als gültiger Grund dienen kann, den Vertrag aufzuheben.
von amara936 am 25.09.2017
Da Sie angeben, dass Sie den Verkauf von Haus und Garten unter der Hoffnung getätigt haben, das zu erlangen, was Sie aus Getreide gewonnen hatten, und zwar entweder aufgrund von Ausrüstung oder aus Furcht, für zivile Pflichten nominiert zu werden, und Sie wünschen, dass der Verkauf als aus Furcht geschehen rückgängig gemacht wird, verstehen Sie, dass eine solche Art von Furcht nicht geeignet ist, den Vertrag für ungültig zu erklären.