Si donationis vel transactionis vel stipulationis vel cuiuscumque alterius contractus obligationis confectum instrumentum metu mortis vel cruciatus corporis extortum vel capitales minas pertimescendo adito praeside provinciae probare poteris, hoc ratum haberi secundum edicti formam non patietur.
von bela916 am 14.04.2020
Wenn ein vollständiges Dokument einer Schenkung, einer Transaktion, einer Vereinbarung oder eines anderen Schuldvertrags, der unter Androhung von Todesangst oder Körpermarter oder unter Furcht vor Todesdrohungen erpresst wurde, vor dem Provinzstatthalter nachweisen kann, wird dieser nicht zulassen, dass dies nach der Form des Edikts als gültig anerkannt wird.
von ecrin838 am 03.08.2021
Wenn Sie dem Provinzgouverneur nachweisen können, dass ein Rechtsdokument – sei es für eine Schenkung, Transaktion, formelle Zusage oder eine andere Art von Vertrag – durch Todesdrohungen, körperliche Folter oder die Furcht vor der Todesstrafe erpresst wurde, wird er nicht zulassen, dass es gemäß den Bestimmungen des Edikts als gültig betrachtet wird.