Si vi vel metu fundum avus tuus distrahere coactus est, etiamsi maxime emptor eum alii vendidit, si tamen tu avo tuo heres extitisti, ut tibi reddito a te pretio restituatur, postquam placuit in rem quoque dari actionem, secundum formam perpetui edicti adito praeside provinciae poteris postulare, si modo qui secundo loco comparavit longae possessionis praescriptione non fuerit munitus.
von lennart959 am 11.09.2021
Wenn Ihr Großvater gezwungen war, sein Land unter Zwang oder Bedrohung zu verkaufen, können Sie den Provinzgouverneur bitten, es Ihnen zurückzugeben (gegen Rückerstattung des Kaufpreises), selbst wenn der Käufer es bereits an jemand anderen verkauft hat - vorausgesetzt, Sie sind der Erbe Ihres Großvaters und der zweite Käufer hat keine Schutzrechte durch langjährigen Besitz erworben. Dieses Recht zur Eigentumsrückforderung folgt den Regeln des ewigen Edikts, das eine Klage gegen die Sache selbst erlaubt.
von angelina.l am 10.06.2019
Wenn der Großvater durch Gewalt oder Furcht gezwungen war, den Grundbesitz zu veräußern, auch wenn der Käufer ihn an einen anderen verkauft hat, und du Erbe deines Großvaters geworden bist, so dass er dir gegen Rückzahlung des Preises zurückgegeben werden kann, kannst du, nachdem festgelegt wurde, dass auch eine dingliche Klage zu gewähren ist, nach der Form des ewigen Edikts, durch Anrufung des Provinzstatthalters die Herausgabe verlangen, sofern derjenige, der den Besitz in zweiter Linie erworben hat, nicht durch die Einrede der Langzeitbesitzung geschützt ist.