Cum te non solum cavisse, verum etiam solvisse pecuniam confitearis, qua ratione ut vim passus restitui quod illatum est postules, perspici non potest, quando verisimile non sit ad solutionem te properasse omissa querella de chirographo utpote per vim extorto, nisi et in solvendo vim te passum dicis.
von jonah943 am 13.07.2021
Da du nicht nur bekennst, Sicherheit gegeben, sondern auch Geld bezahlt zu haben, kann nicht verstanden werden, mit welcher Begründung du die Rückerstattung des Bezahlten forderst, als hättest du Gewalt erlitten, da es unwahrscheinlich ist, dass du zur Zahlung eiltest und die Beschwerde über das Schulddokument, das angeblich durch Gewalt erpresst wurde, unterlassen hättest, es sei denn, du behauptest, auch bei der Zahlung Gewalt erlitten zu haben.
von jeremy.k am 16.01.2024
Da Sie zugeben, nicht nur Sicherheit geleistet, sondern auch Geld gezahlt zu haben, ist es nicht nachvollziehbar, wie Sie nun eine Rückerstattung fordern können und behaupten, zur Zahlung gezwungen worden zu sein. Dies erscheint unwahrscheinlich, da Sie die Zahlung kaum ohne Beschwerde über einen erzwungenen Vertrag vorgenommen hätten, es sei denn, Sie behaupten nunmehr, auch bei der tatsächlichen Zahlung Opfer von Zwang gewesen zu sein.