Unde intellegis, quod ad metum arguendum, per quem dicis initum esse contractum, senatoria dignitas adversarii tui sola non est idonea.
von pia.911 am 06.06.2023
Daraus kannst du verstehen, dass der senatorische Rang deines Gegners allein nicht ausreicht, um die Furcht zu belegen, unter der du behauptest, der Vertrag sei geschlossen worden.
von antonia957 am 02.11.2018
Woraus Sie ersehen, dass zur Begründung der Furcht, durch die Sie behaupten, der Vertrag sei geschlossen worden, die senatorische Würde Ihres Gegners allein nicht geeignet ist.