Unde intellegis nullum praeiudicium dominio vestro contractum eius facere potuisse.
von aaron.941 am 16.08.2024
Wodurch Sie verstehen, dass sein Vertrag Ihrer Herrschaft keinen Nachteil hätte bereiten können.
von jannis821 am 02.09.2023
Daraus können Sie verstehen, dass seine Vereinbarung Ihren Eigentumsrechten keinen rechtlichen Nachteil hätte zufügen können.