Si procurator ad unam speciem constitutus officium mandati egressus est, id quod gessit nullum domino praeiudicium facere potuit.
von arian.d am 23.07.2023
Wenn ein Bevollmächtigter, der für eine bestimmte Aufgabe ernannt wurde, seine Befugnisse überschreitet, können seine Handlungen den Auftraggeber rechtlich nicht binden.
von elisa929 am 30.01.2021
Wenn ein Bevollmächtigter, der für eine bestimmte Angelegenheit ernannt wurde, den Umfang seines Auftrags überschritten hat, konnte das von ihm Durchgeführte dem Auftraggeber keinen Schaden zufügen.