Frater tuus, sicut vobis invitis portionem vobis competentem obligare non potuit, ita suam dando obligationem creditori quaesiit.
von lias.975 am 29.01.2022
Während Ihr Bruder Ihren Anteil nicht gegen Ihren Willen als Sicherheit hinterlegen konnte, stand es ihm frei, seinen eigenen Anteil zur Begründung einer Verpflichtung gegenüber seinem Gläubiger zu verwenden.
von finn.b am 01.05.2020
Ihr Bruder konnte, wie er den Ihnen zustehenden Anteil nicht gegen Ihren Willen verpflichten konnte, so durch Hingabe seines eigenen eine Verpflichtung für den Gläubiger begründen.