Quominus creditor, qui ante pignus accepit, distrahat, non offerendo secundus priori debitum interpellare non potest.
von aleksandar.f am 30.07.2015
Ein zweiter Gläubiger kann den ersten Gläubiger nicht daran hinedrn, das Pfand zu verkaufen, indem er lediglich die Rückzahlung des ersten Kredits verweigert.
von leander.o am 10.08.2013
Der zweite Gläubiger kann den Gläubiger, der das Pfand früher erhalten hat, nicht daran hindern, dieses zu verkaufen, indem er die Schuld nicht dem Vorherigen anbietet.