Obligata pignoris iure creditore recte distrahente post debitor emptori pretium offerens vel creditori quod debuit evincere non potest.
von Hendrik am 09.07.2015
Die aufgrund des Pfandrechts verpfändeten Sachen, wenn der Gläubiger sie rechtmäßig veräußert hat, kann der Schuldner nach Anbieten des Preises an den Käufer oder nach Erfüllung seiner Schuld gegenüber dem Gläubiger nicht mehr zurückfordern.
von aleksandra.839 am 06.12.2022
Wenn ein Gläubiger ein verpfändetes Gut rechtmäßig veräußert, kann der Schuldner es später weder durch Angebot des Kaufpreises an den Käufer noch durch Angebot der Schuld an den Gläubiger zurückfordern.