Obligata pignoris iure creditore recte distrahente post debitor emptori pretium offerens vel creditori quod debuit evincere non potest.
von aleksandra.839 am 06.12.2022
Wenn ein Gläubiger ein verpfändetes Gut rechtmäßig veräußert, kann der Schuldner es später weder durch Angebot des Kaufpreises an den Käufer noch durch Angebot der Schuld an den Gläubiger zurückfordern.