Obligatis pignori mancipiis a creditore distractis ac traditis si post debitor quondam haec sollicitaverit, non venditori, sed emptori contra possidentem in rem competit actio.
von wolfgang.8829 am 17.06.2017
Wurden Sklaven, die als Pfand gegeben wurden, vom Gläubiger verkauft und übergeben, und versucht der ehemalige Schuldner später, diese zurückzufordern, steht dem Käufer, nicht dem Verkäufer, gegen den Besitzer das Recht zu, eine Klage auf Herausgabe der Sache zu erheben.
von matteo.k am 04.05.2015
Wurden Sklaven vom Gläubiger als Pfand gebunden, verkauft und übergeben, steht dem ehemaligen Schuldner, der diese später beansprucht, nicht gegen den Verkäufer, sondern gegen den Erwerber als gegenwärtigen Besitzer die dingliche Klage zu.