In rem actio non contra venditorem, sed contra possidentem competit.
von zoey902 am 21.05.2016
Eine dingliche Klage richtet sich nicht gegen den Verkäufer, sondern gegen den Besitzer.
von enno844 am 16.01.2022
Ein Eigentumsanspruch kann nicht gegen den Verkäufer, sondern nur gegen den gegenwärtigen Besitzer geltend gemacht werden.