Tutelae actio tam heredibus quam etiam contra successores competit.
von elisa.n am 17.06.2015
Eine Vormundschaftsklage kann sowohl von Erben als auch gegen Rechtsnachfolger eingereicht werden.
von joseph937 am 04.11.2023
Die Tutela-Klage ist sowohl für Erben als auch gegen Rechtsnachfolger möglich.