Sed ita persequens res obligatas audieris, si, quod eidem possessori propter praecedentis contractus auctoritatem debitum est, obtuleris.
von conrad872 am 23.12.2023
Wenn du so die verpfändeten Sachen verfolgst, wirst du vernommen haben, sofern du dem gleichen Besitzer das, was aufgrund der Autorität des vorherigen Vertrags geschuldet wird, dargeboten hast.
von mathis.t am 10.03.2020
Sie können die beliehene Immobilie nur dann verfolgen, wenn Sie zunächst dem derzeitigen Besitzer die aufgrund des vorherigen Vertrags geschuldete Summe bezahlt haben.