Sed ita persequens res obligatas audieris, si, quod eidem possessori propter praecedentis contractus auctoritatem debitum est, obtuleris.
von mathis.t am 10.03.2020
Sie können die beliehene Immobilie nur dann verfolgen, wenn Sie zunächst dem derzeitigen Besitzer die aufgrund des vorherigen Vertrags geschuldete Summe bezahlt haben.