Nam si debitum ex eius persona res obligatas tenentes non transferant, iure communi pignora distrahere non prohiberis.
von nael832 am 12.04.2014
Wenn diejenigen, die die beliehene Immobilie besitzen, seine Schuld nicht übernehmen, haben Sie das Recht, die Sicherheit zu veräußern.
von marco9877 am 08.12.2019
Denn wenn diejenigen, die die verpfändeten Güter halten, die Schuld nicht von seiner Person übertragen, bist du nach gemeinem Recht nicht gehindert, die Pfänder zu veräußern.