Si a creditore nomen comparasti, ea pignora, quae venditor nomiminis( !) consequi posset, apud praesidem provinciae vindica.
von estelle.9963 am 19.04.2014
Wenn Sie eine Forderung von einem Gläubiger erworben haben, können Sie beim Provinzgouverneur alle Sicherheiten geltend machen, zu denen der Verkäufer der Forderung berechtigt gewesen wäre.
von nour924 am 20.08.2023
Wenn du eine Forderung von einem Gläubiger erworben hast, fordere jene Pfänder, die der Verkäufer der Forderung hätte erlangen können, beim Provinzstatthalter ein.