Quod si ab his, quibus fuerant obligata, cum potiores erant, distracta probentur, ab emptoribus avocari non posse perspicis.
von benedikt.w am 03.02.2019
Es ist ersichtlich, dass wenn die Liegenschaft von denjenigen verkauft wurde, die das vorrangige Pfandrecht besaßen, die Käufer nicht gezwungen werden können, diese herauszugeben.
von janosch.s am 13.08.2014
Wenn daher nachgewiesen wird, dass sie von denjenigen, denen sie mit Priorität verpfändet waren, verkauft wurden, so erkennst du, dass sie von den Käufern nicht zurückgefordert werden können.