Si in solutum nomen debitoris sui tibi debitor dedit tuus ac te in rem tuam procuratorem fecit, pignora, quae specialiter vel generaliter habes obligata, persequere.
von connor.p am 01.11.2020
Wenn Ihr Schuldner Ihnen seine Forderung gegen jemanden abgetreten hat, der ihm Geld schuldet, und Sie zu Ihrem eigenen Interesse als Bevollmächtigten eingesetzt hat, können Sie gegen jede Sicherheit vorgehen, sei es eine speziell verpfändete oder durch ein Generalpfandrecht abgedeckte.
von bennett.v am 03.03.2024
Wenn Ihr Schuldner Ihnen als Zahlung die Forderung gegen seinen Schuldner gegeben und Sie zu Ihrem eigenen Interesse zum Bevollmächtigten gemacht hat, verfolgen Sie die Pfänder, die Sie speziell oder allgemein gebunden haben.