Nomen quoque debitoris pignerari et generaliter et specialiter posse pridem placuit.
von antonio.q am 09.07.2016
Es wurde bereits festgestellt, dass eine Schuld eines Schuldners sowohl als allgemeine als auch als spezifische Sicherheit verpfändet werden kann.
von maximilian.969 am 08.11.2014
Die Möglichkeit, einen Schuldner sowohl allgemein als auch spezifisch zu verpfänden, war schon vor langer Zeit anerkannt.