Quapropter intellegere debetis voluntariae obligationi semel vos nexos ab hac non consentiente altera parte, cuius precibus fecistis mentionem, minime posse discedere.
von viktor918 am 08.02.2019
Daher müssen Sie verstehen, dass Sie, sobald Sie sich zu einer freiwilligen Verpflichtung bereit erklärt haben, von dieser nicht ohne Zustimmung der anderen Partei zurücktreten können, auf deren Anfrage Sie sich bezogen haben.
von malea.v am 03.02.2023
Daher sollten Sie verstehen, dass Sie sich, nachdem Sie sich einmal freiwillig zu einer Verpflichtung bekannt haben, keinesfalls ohne Zustimmung der anderen Partei, deren Ersuchen Sie erwähnt haben, davon zurückziehen können.