Sicut initio libera potestas unicuique est habendi vel non habendi contractus, ita renuntiare semel constitutae obligationi adversario non consentiente minime potest.
von fiona.c am 15.08.2021
Wie zu Beginn jedem die freie Befugnis zusteht, Verträge zu schließen oder nicht zu schließen, so kann er einer einmal begründeten Verpflichtung nicht entsagen, wenn der Gegner nicht zustimmt.
von mohammad853 am 06.02.2015
Wie jeder zunächst die Freiheit hat, Verträge abzuschließen oder nicht, kann er von einer einmal begründeten Verpflichtung nicht ohne Zustimmung der anderen Partei zurücktreten.