Sicut initio nominis cognominis praenominis recognoscendi singulos imposito privatim libera est, ita horum mutatio innocentibus periculosa non est; mutare itaque nomen sive praenomen sine aliqua fraude licito iure, si liber es, secundum ea quae saepe statuta sunt minime prohiberis, nulli ex hoc praeiudicio futuro.
von emily.o am 26.09.2015
Wie Menschen ursprünglich die Freiheit hatten, ihre eigenen Vor- und Familiennamen zur Identifikation zu wählen, können unschuldige Menschen diese Namen sicher ändern. Daher haben Sie als freie Person das gesetzliche Recht, Ihren Vor- oder Familiennamen ohne betrügerische Absicht zu ändern, wie bereits mehrfach festgestellt wurde, und dies wird keine negativen Konsequenzen nach sich ziehen.
von bela859 am 13.10.2021
Wie zu Beginn die private Freiheit bestand, Einzelpersonen anhand von Nomen, Kognomen und Praenomen zu erkennen, so ist die Änderung dieser Namen für unschuldige Menschen nicht gefährlich. Daher ist es dir, wenn du frei bist, keineswegs untersagt, das Nomen oder Praenomen ohne jegliche Täuschung nach rechtmäßigem Recht zu ändern, und zwar gemäß den oft festgelegten Bestimmungen, ohne dass daraus irgendwelche Nachteile entstehen.