Si quis super cudendo aere vel rescripto aliquo vel etiam adnotatione nostra sibi eripuerit facultatem, non solum fructum propriae petitionis amittat, verum etiam poenam quam meretur excipiat.
von asya.963 am 18.03.2020
Wenn jemand durch ein amtliches Dokument oder sogar durch unsere schriftliche Erlaubnis Anspruch auf die Prägung von Münzen erhebt, wird er nicht nur jeden Nutzen aus seinem Antrag verlieren, sondern auch die Strafe erhalten, die er verdient.
von amaya.o am 22.03.2015
Wenn jemand sich bei der Münzprägung oder durch irgendeine Verfügung oder sogar durch unsere Anmerkung eine Befugnis anmaßt, soll er nicht nur den Nutzen seiner eigenen Eingabe verlieren, sondern auch die Strafe erhalten, die er verdient.