Sane, si haec nostrae perennitatis statuta audaci spiritu et mente sacrilega quisquam oeconomorum vel hominum temeranda crediderit, ipse quidem, qui protervo ausu ecclesiastica praedia donationis vel emptionis seu commutationis aut cuiuscumque contractus alterius nomine nisi eo quo nunc statuimus adquirere vel habere temptaverit, omnem huiusmodi fructum propriae temeritatis amittat:
von theo.r am 05.09.2019
Wahrlich, wenn irgendein Kirchenverwalter oder eine Person es wagt, diese unsere dauerhaften Dekrete mit kühnem Geist und frevelhafter Absicht zu verletzen, werden selbige, sollten sie versuchen, Kirchenländereien durch Schenkung, Kauf, Tausch oder irgendeinen anderen Vertragstyp auf andere Weise zu erwerben oder zu besitzen als wir es nunmehr festgelegt haben, alle Vorteile verlieren, die durch ein solch leichtfertiges Verhalten erlangt wurden:
von marcus.o am 17.01.2015
Wahrlich, wenn jemand von den Ökonomen oder Menschen diese Statuten unserer Beständigkeit mit verwegener Gesinnung und frevlerischem Sinn zu verletzen gedenkt, so soll derjenige, der es tatsächlich wagt, kirchliche Besitztümer unter dem Namen einer Schenkung, eines Kaufs, eines Austauschs oder irgendeines anderen Vertrags zu erwerben oder zu besitzen, außer auf die Weise, die wir nunmehr festlegen, die gesamte Frucht seiner eigenen Vermessenheit verlieren: