Ea enim, quae ad beatissimae ecclesiae iura pertinent vel posthac forte pervenerint, tamquam ipsam sacrosanctam et religiosam ecclesiam intacta convenit venerabiliter custodiri, ut, sicut ipsa religionis et fidei mater perpetua est, ita eius patrimonium iugiter servetur illaesum.
von yasin.e am 10.09.2019
Diejenigen Dinge, die zu den Rechten der höchstseligen Kirche gehören oder ihr in Zukunft vielleicht zukommen werden, geziemt es, unberührt bewahrt und verehrt zu werden, ebenso wie die heilige und religiöse Kirche selbst, auf dass, gleichwie sie selbst die ewige Mutter der Religion und des Glaubens ist, also auch ihr Erbe unversehrt fortdauernd bewahrt werde.
von aleyna.9924 am 02.11.2018
Alles, was zu den Rechten der heiligen Kirche gehört, jetzt oder in Zukunft gehören wird, soll unversehrt bewahrt und mit Ehrfurcht behandelt werden, gleich der heiligen Kirche selbst, auf dass, wie die Kirche die ewige Mutter von Religion und Glauben bleibt, ihr Erbe stets ungeschmälert und sicher bewahrt werde.