Amissionem militiae, proscriptionem patrimonii sustinebit, si quis umquam hoc die festo spectaculis interesse vel cuiuscumque iudicis apparitor praetextu negotii publici seu privati haec quae hac lege statuta sunt crediderit temeranda.
von janis.931 am 15.07.2017
Wer an Veranstaltungen an diesem Feiertag teilnimmt oder oder ein Gerichtsbeamter, der unter dem Vorwand öffentlicher oder privater Angelegenheiten glaubt, die Bestimmungen dieses Gesetzes verletzen zu können, wird mit Entlassung aus dem Militärdienst und Vermögensbeschlagnahme bestraft.
von mona.w am 05.03.2020
Der Verlust des Militärdienstes und die Beschlagnahmung des Vermögens wird derjenige erleiden, der jemals an diesem Festtag an Spielen teilzunehmen oder unter dem Vorwand öffentlicher oder privater Geschäfte als Gerichtsdiener irgendeines Richters diese durch dieses Gesetz festgelegten Bestimmungen als verletzbar ansehen wird.