Si uxor pro marito contra senatus consultum intercessura te rogavit mandatorio nomine pro ea tuam fidem adstringere, initio contractus per exceptionis auxilium obligationi tuae cohaesit securitas, qua conventus defendi potes.
von daria.915 am 24.06.2013
Wenn eine Ehefrau Sie bittet, als ihr Bürge zu fungieren, während sie sich entgegen dem Senatsbeschluss für ihren Ehemann einsetzen will, haben Sie von Beginn des Vertrags an rechtlichen Schutz durch eine Ausnahme, mit der Sie sich verteidigen können, falls Sie verklagt werden.
von meryem.825 am 14.03.2024
Wenn eine Ehefrau, die im Namen ihres Mannes gegen das Senatsdekret Einspruch erheben will, dich bittet, kraft Vollmacht für sie Ihre Bürgschaft zu übernehmen, wurde von Beginn des Vertrags an durch eine Ausnahmeklausel eine Sicherheit an Ihre Verpflichtung geknüpft, mit der Sie sich bei einer Klage verteidigen können.