Si uxor pro marito contra senatus consultum intercessura te rogavit mandatorio nomine pro ea tuam fidem adstringere, initio contractus per exceptionis auxilium obligationi tuae cohaesit securitas, qua conventus defendi potes.
von daria.915 am 24.06.2013
Wenn eine Ehefrau Sie bittet, als ihr Bürge zu fungieren, während sie sich entgegen dem Senatsbeschluss für ihren Ehemann einsetzen will, haben Sie von Beginn des Vertrags an rechtlichen Schutz durch eine Ausnahme, mit der Sie sich verteidigen können, falls Sie verklagt werden.