Si mulier alienam suscepit obligationem, cum ei per exceptionem velleiani senatus consulti succurratur, creditori contra priores debitores rescissoria actio datur.
von niklas.h am 23.01.2021
Wenn eine Frau eine fremde Verbindlichkeit übernommen hat, wird ihr durch die Ausnahme des Velleianischen Senatsbeschlusses Hilfe gewährt, und dem Gläubiger wird gegen die ursprünglichen Schuldner eine Rückgängigmachungsklage erteilt.