Mulieribus, quae alienam obligationem suscipiunt aut in se transferunt, si id contrahentes non ignorant, senatus consulto subvenitur.
von natalie832 am 06.02.2020
Frauen, die fremde Verbindlichkeiten übernehmen oder auf sich übertragen, erhalten bei Kenntnis der Vertragsparteien Schutz durch Senatsbeschluss.
von ayleen.w am 14.10.2024
Frauen, die eine fremde Verpflichtung übernehmen oder auf sich übertragen, wird durch Senatsbeschluss Hilfe gewährt, wenn die Vertragsparteien dies nicht unkenntlich machen.