Mulierem contra senatus consulti velleiani auctoritatem non posse intercedere eademque exceptione fideiussorem eius uti posse iuris auctoritas probat.
von fabio.d am 15.05.2018
Die Rechtsautorität beweist, dass eine Frau nicht gegen die Autorität des Senatus Consultum Velleianum verstoßen kann und dass ihr Bürge dieselbe Ausnahme geltend machen kann.
von jonte9979 am 16.10.2017
Die Rechtsprechung bestätigt, dass eine Frau nicht als Bürge gegen das Velleianische Senatsdekret handeln kann und dass ihr Bürge dieselbe Rechtsverteidigung nutzen kann.