Unde si mater tua marito quondam suo heres non extitit, satis idoneae exceptionis remedio tuta est.
von ilyas.l am 07.02.2024
Wenn Ihre Mutter daher nicht von ihrem verstorbenen Ehemann geerbt hat, ist sie durch durch eine angemessene rechtliche Verteidigung ausreichend geschützt.
von miran932 am 19.02.2014
Daher ist Ihre Mutter, falls sie nicht Erbin ihres vormaligen Ehemanns geworden ist, durch die Hilfe einer hinreichend geeigneten Ausnahme geschützt.