Si fenebris pecunia iuxta fidem veri a creditore tibi data est, sive tota quantitas fenoris sive pars eius in usum mariti processisse proponatur, decreto patrum non adiuvaris, licet creditor causam contractus non ignoraverit.
von stephanie932 am 01.06.2018
Wenn dir von einem Gläubiger Geld auf Zinsen gemäß treuer Zusage gegeben wurde, ob nun die gesamte Darlehenssumme oder ein Teil davon angeblich zum Nutzen deines Ehemanns verwendet worden sei, wirst du durch Beschluss der Väter nicht unterstützt, auch wenn der Gläubiger den Vertragsgrund nicht unbekannt war.
von niklas.c am 26.07.2020
Wenn Ihnen ein Darlehen vom Gläubiger nach Treu und Glauben gewährt wurde, und ob nun der gesamte Betrag oder nur ein Teil davon dem Nutzen Ihres Ehemanns diente, können Sie keine Erleichterung aufgrund des Senatsdekretes erlangen, selbst wenn der Gläubiger den Zweck des Darlehens kannte.