Itaque sive creditor pignore, sive is apud quem res deposita est ea re utatur, sive is qui rem utendam accepit in alium usum eam transferat quam cuius gratia ei data est, furtum committit.
von mika.w am 08.12.2019
Wenn also ein Gläubiger ein Pfand verwendet, oder jemand eine bei ihm hinterlegte Sache nutzt, oder ein Entleiher eine Sache für einen anderen Zweck verwendet als den, für den sie ihm überlassen wurde, begeht er Diebstahl.
von juna962 am 25.03.2015
Daher begeht Diebstahl, sei es ein Gläubiger, der ein Pfand verwendet, sei es derjenige, bei dem eine Sache hinterlegt ist und der diese Sache nutzt, sei es derjenige, der eine Sache zum Gebrauch erhalten hat und sie für einen anderen Zweck überträgt als den, zu dem sie ihm gegeben wurde.