Fideiussorem vero seu mandatorem exceptione munitum et iniuria iudicis damnatum et appellatione contra bonam fidem minime usum non posse mandati agere manifestum est.
von eliah868 am 20.11.2020
Es ist offenkundig, dass ein Bürge oder Auftraggeber, der mit einer Ausnahme versehen, durch ein ungerechtfertigtes Urteil verurteilt und von der Berufung gegen Treu und Glauben nur minimal Gebrauch gemacht hat, keine Mandatsklage erheben kann.
von lionel.m am 16.07.2017
Es ist offensichtlich, dass ein Bürge oder Vertreter, der über eine Rechtsverteidigung verfügt, zu Unrecht von einer richterlichen Entscheidung verurteilt wurde und nicht in gutem Glauben Berufung eingelegt hat, keine Klage auf Grundlage eines Mandats erheben kann.