Cum mandati negotii contractum certam accepisse legem adseveres, eam integram secundum bonam fidem custodiri convenit.
von hedi.8925 am 05.06.2015
Da Sie behaupten, dass die Bedingungen des Agenturvertrags eindeutig festgelegt wurden, ist es angemessen, dass diese vollständig nach Treu und Glauben eingehalten werden.
von sheyenne.9818 am 04.09.2014
Da Sie behaupten, der Vertrag des beauftragten Geschäfts habe eine bestimmte Regel erhalten, ist es angemessen, dass er unversehrt gemäß Treu und Glauben bewahrt wird.