Cum igitur adseveres in horreis pignora deposita, consequens est secundum ius perpetuum, pignoribus debitori pereuntibus, si tamen in horreis, quibus et alii solebant publice uti, res depositae sunt, personalem actionem debiti reposcendi causa integram te habere.
von vincent.o am 08.01.2021
Wenn Sie bestätigen, dass Sicherheiten in Lagerhäusern gelagert wurden, gilt nach geltendem Recht, dass Sie selbst dann das Recht haben, die vollständige Schuldentilgung durch persönliche Rechtshandlung zu verfolgen, wenn die Sicherheiten während des Besitzes des Schuldners zerstört wurden, vorausgesetzt, die Gegenstände waren in öffentlichen Lagerhäusern gelagert, die allgemein genutzt wurden.
von ilias.904 am 25.03.2024
Da Sie behaupten, dass Pfänder in Lagerhäusern hinterlegt wurden, folgt gemäß ewigem Recht, dass, wenn die Pfänder für den Schuldner zugrunde gegangen sind, jedoch die Gegenstände in Lagerhäusern hinterlegt wurden, die auch von anderen öffentlich genutzt zu werden pflegten, Ihnen eine uneingeschränkte Personalklage zur Rückforderung der Schuld zusteht.