Pignus in bonis debitoris permanere ideoque ipsi perire in dubium non venit.
von lotte.823 am 17.10.2020
Es besteht kein Zweifel, dass die Sicherheit weiterhin Teil des Vermögens des Schuldners bleibt und daher jeder Verlust zu seinen Lasten geht.
von fiete.9897 am 02.07.2021
Die Verpfändung bleibt unzweifelhaft in den Gütern des Schuldners und geht daher für ihn selbst zugrunde.