Sed hoc forsitan ideo videtur fieri, quod voluntate debitoris intellegitur pignus alienare, qui ab initio contractus pactus est, ut liceret creditori pignus vendere, si pecunia non solvatur.
von mika.y am 26.08.2016
Dies geschieht wahrscheinlich deshalb, weil die Sicherheit als mit Zustimmung des Schuldners verkauft gilt, da dieser zu Beginn des Vertrags vereinbart hat, dass der Gläubiger die Sicherheit verkaufen darf, wenn die Zahlung nicht erfolgt.
von liv.9938 am 08.09.2013
Aber dies scheint vielleicht deshalb zu geschehen, weil nach dem Willen des Schuldners das Pfand als veräußert gilt, der von Beginn des Vertrags vereinbart hat, dass es dem Gläubiger erlaubt sein sollte, das Pfand zu verkaufen, falls das Geld nicht bezahlt wird.