Sane si simulata amissione etiam nunc eadem pignora, ut adseveras, a parte diversa possidentur, adversus eum experiri potes.
von nina.936 am 19.04.2014
Wenn tatsächlich, wie Sie behaupten, dieselben Pfänder auch jetzt noch nach einer simulierten Verlustmeldung von der Gegenpartei besessen werden, können Sie gegen ihn rechtliche Schritte einleiten.
von arthur.w am 11.05.2020
Wenn, wie Sie behaupten, die Gegenpartei trotz vorgetäuschten Verlusts nach wie vor dieselben Wertpapiere besitzt, können Sie gegen sie definitiv rechtliche Schritte einleiten.