Adversus eum, cuius negotia gesta sunt, de pecunia, quam de propriis opibus vel ab aliis mutuo acceptam erogasti, mandati actione pro sorte et usuris potes experiri:
von elea959 am 31.03.2018
Man kann eine Rechtsklage erheben, um sowohl den Hauptbetrag als auch die Zinsen für Geld zurückzufordern, das man für jemanden ausgegeben hat, unabhängig davon, ob es aus eigenen Mitteln oder aus geliehenen Geldern stammte:
von kristian824 am 14.07.2015
Gegen denjenigen, dessen Geschäftsangelegenheiten geführt wurden, kann hinsichtlich des Geldes, das du aus eigenen Mitteln oder als von anderen aufgenommenes Darlehen ausgegeben hast, mit einer Mandatsklage bezüglich Hauptschuld und Zinsen vorgehen: