Si enim et alius heres tempora opportuna quemadmodum coheres eius observasset, et suum uterque recipiebat et sequentibus altercationibus minime locus relinquebatur.
von joline947 am 25.10.2020
Wenn der andere Erbe ebenso rechtzeitig wie sein Miterbe gehandelt hätte, hätten beide ihre Anteile erhalten und es wäre kein Raum für spätere Streitigkeiten geblieben.
von bela.934 am 18.09.2024
Denn wenn auch der andere Erbe die günstigen Zeitpunkte ebenso beachtet hätte wie sein Miterbe, würden beide das Ihrige erhalten und für nachfolgende Streitigkeiten wäre kaum Raum geblieben.