Si tibi per furtum nec manifestum ancillam servus ope consilioque domini cum aliis rebus subtraxit, cum inter servum et liberum civile iudicium consistere non possit, eum ob hoc delictum dupli poenali actione et de rebus propriis vindicatione vel condictione convenire potes.
von noel.856 am 30.11.2014
Wenn ein Sklave mit Hilfe und Rat seines Herrn Ihre Sklavin und andere Gegenstände gestohlen hat und da zwischen einem Sklaven und einer freien Person kein zivilrechtliches Verfahren möglich ist, können Sie ihn für dieses Delikt mit einer Klage auf doppelten Schadensersatz belangen und Ihr Eigentum entweder durch eine Eigentumsklage oder eine persönliche Klage zurückfordern.
von annalena9838 am 29.05.2019
Wenn ein Sklave mit Hilfe und Rat seines Herrn durch einen nicht offensichtlichen Diebstahl dir eine Sklavin zusammen mit anderen Sachen weggenommen hat, da zwischen einem Sklaven und einer freien Person keine zivilrechtliche Klage bestehen kann, kannst du ihn für dieses Delikt durch eine Strafklage auf doppelten Schadensersatz und bezüglich des persönlichen Eigentums durch Vindikation oder Kondiktionsklage belangen.