Cum debitoris tui servum, tibi pignoris iure obligatum bona domini sui quondam rebus humanis exempti tenere profitearis, adversus eum dari tibi actiones contra ius postulas, si quidem inter servum et liberum consistere iudicium nullum possit.
von constantin.o am 15.11.2022
Wenn Sie erklären, dass Sie den Sklaven Ihres Schuldners, der Ihnen durch Pfandrecht gebunden war, unter den Besitztümern seines ehemaligen Herrn, der aus den menschlichen Angelegenheiten entfernt wurde, halten, fordern Sie Rechtshandlungen gegen ihn, die entgegen dem Recht stehen, da offensichtlich kein Rechtsverfahren zwischen einem Sklaven und einer freien Person bestehen kann.
von elena.a am 10.06.2019
Da Sie behaupten, den Sklaven Ihres Schuldners, der Ihnen als Pfand für die Güter seines verstorbenen Herrn verpfändet war, zu besitzen, fordern Sie rechtswidrig eine Rechtsverfolgung gegen ihn, da zwischen einem Sklaven und einer freien Person keinerlei Rechtsverfahren stattfinden kann.