Quapropter furti actione et condictione vel adversus possidentem vindicatione de mancipiis uti non prohiberis, cum altera poenam continens alterius electione minime tolli possit.
von justin.u am 19.05.2020
Demzufolge wird dir nicht untersagt, die Klage wegen Diebstahls und persönlicher Klage oder Vindikation gegen den Besitzer bezüglich der Mancipia zu nutzen, da die eine Strafe enthaltende Wahl durch die andere keinesfalls beseitigt werden kann.
von tyler.h am 16.02.2022
Daher steht es Ihnen frei, die Klage wegen Diebstahls, die Herausgabeklage oder die Eigentumsklage gegen den gegenwärtigen Besitzer bezüglich der Sklaven zu verwenden, da die Wahl einer dieser Klagen Sie nicht daran hindert, eine andere zu nutzen, da die Strafklage unabhängig existiert.