Matris furem etiam eorum causa furti teneri convenit actione.
von matti.953 am 07.06.2022
Es gilt als vereinbart, dass der Dieb der Mutter, selbst aufgrund ihrer, durch eine Diebstahlsklage in Anspruch genommen werden kann.
von daria946 am 05.02.2024
Es ist rechtlich anerkannt, dass derjenige, der von einer Mutter stiehlt, auch in deren Namen wegen Diebstahls verklagt werden kann.