Ancillae subtractae partus apud furem editi, priusquam a domino possideantur, usucapi nequeunt:
von liliana.855 am 07.02.2021
Der Nachwuchs einer gestohlenen Sklavin, der am Ort des Diebes geboren wurde, kann vor der Besitznahme durch den Herrn nicht durch Ersitzung erworben werden:
von henriette.t am 07.05.2023
Kinder, die von einer gestohlenen Sklavin während des Besitzes des Diebes geboren werden, können nicht durch Ersitzung beansprucht werden, selbst bevor der rechtmäßige Eigentümer sie in Besitz nimmt: