Sane si criminis publici accusationem propter uxorem tuam a servo raptam intendendam putaveris, non contra dominum, sed contra eum, quem facinus commisisse proponis, hanc instituere debes.
von konstantin.l am 17.08.2022
Wenn Sie wegen der Entführung Ihrer Ehefrau durch einen Sklaven Strafanzeige erstatten möchten, sollten Sie die Anzeige gegen die Person richten, die tatsächlich die Straftat begangen hat, nicht gegen deren Herrn.
von domenik967 am 03.09.2016
Wenn Sie tatsächlich der Meinung sind, eine Anklage wegen eines öffentlichen Verbrechens aufgrund der Entführung Ihrer Ehefrau durch einen Sklaven erheben zu müssen, sollten Sie diese nicht gegen den Herrn, sondern gegen denjenigen einreichen, den Sie des Verbrechens beschuldigen.