Si criminis accusationem propter res a servo raptas intentandam putaveris, non contra dominum, sed contra eum quem facinus commisisse proponis hanc instituere debes.
von cristina843 am 18.03.2017
Wenn Sie der Meinung sind, dass eine Strafanklage wegen von einem Sklaven geraubter Sachen erhoben werden muss, sollten Sie diese nicht gegen den Herrn, sondern gegen denjenigen einreichen, den Sie als Täter des Verbrechens betrachten.
von emily.l am 14.08.2021
Wenn Sie eine Strafanzeige wegen von einem Sklaven gestohlener Gegenstände erstatten möchten, sollten Sie die Anklage nicht gegen den Besitzer, sondern gegen die Person richten, die Sie des Diebstahls beschuldigen.